Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner damaligen Form abgeschmettert hatte, ist es um den Datenschutz in Deutschland zunächst still geworden. Nun meldet sich das Bundeskriminalamt zu Wort und fordert vor dem Hintergrund der steigenden Online-Kriminalität eine Wiederaufnahme der Gespräche zur Speicherung der Verbindungsdaten durch die Provider. Was hat es mit dem bisherigen Gesetz auf sich, welche Forderungen stellte das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber und welche Auswirkungen hat der Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquote von Online-Verbrechen?