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Montag, 6. September 2010

BKA: Und ewig grüßt die Vorratsdatenspeicherung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner damaligen Form abgeschmettert hatte, ist es um den Datenschutz in Deutschland zunächst still geworden. Nun meldet sich das Bundeskriminalamt zu Wort und fordert vor dem Hintergrund der steigenden Online-Kriminalität eine Wiederaufnahme der Gespräche zur Speicherung der Verbindungsdaten durch die Provider. Was hat es mit dem bisherigen Gesetz auf sich, welche Forderungen stellte das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber und welche Auswirkungen hat der Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquote von Online-Verbrechen?


Das betreffende Gesetz verpflichtet Provider dazu, sämtliche Verbindungsdaten über einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern und den Strafverfolgungsbehörden auf Wunsch zugänglich zu machen. Die ablehnende Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts stellte dabei nicht die eigentliche Speicherung der Daten in den Mittelpunkt seiner Kritik. Vielmehr forderten die obersten Richter, dass die Auslegung des Gesetzes strenger und verbindlicher gefasst wird. Seitdem verhandeln innerhalb der Regierung die Union und die FDP über entsprechende Änderungen, zu denen das BVG im Rahmen des Urteils eine detaillierte Anleitung geliefert hat.

In diesem Zusammenhang hat sich nun heute das Bundeskriminalamt an die Öffentlichkeit gewandt. Die Ermittlungsarbeiten seien durch die derzeit fehlende Datenspeicherung stark behindert. Dies sei umso schlimmer als dass ein deutlicher Anstieg der so genannten Online-Kriminalität feststellbar sei. Konkret gibt das BKA an, dass in rund 85 Prozent der Fälle keine Rückschlüsse auf den Besitzer eines Computers gezogen werden könnten, mit dem eine Straftat begangen wurde. Die öffentliche Bereichterstattung, hier vor allem in der ARD, fasst das Thema übrigens mit Manipulationen an Geldautomaten zusammen, die überhaupt nichts mit der Speicherung von Vorratsdaten zu tun haben. Hier wird die abstrakte Angst der Bürger vor Internet-Piraten und Online-Bankräubern gezielt geschürt, um so bereits im Vorfeld der anstehenden Gesetzesnovelle den breiten Widerspruch im Keim zu ersticken.

Ein Blick in die Kriminalstatistik zeigt nämlich sehr deutlich, dass die Vorratsdatenspeicherung annähernd keinen Einfluss auf die Aufklärungsquote entsprechender Delikte hat. Im Jahre 2008, damals wurden nur in besonderen Ausnahme- und Verdachtsfällen Verbindungsdaten gespeichert, zählte die Statistik gut 167.000 Straftaten per Internet. Die damalige Aufklärungsquote lag bei 79,8 Prozent. Im Jahre 2009 wurden sämtliche Verbindungsdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten gespeichert. Die Kriminalstatistik zählte in diesem Jahr knapp 207.000 Internet-Delikte und erreichte eine Aufklärungsquote von lediglich 75,7 Prozent. Ein Zusammenhang zwischen Vorratsdatenspeicherung und Aufklärungsquote von Internet-Straftaten ist damit faktisch ausgeschlossen.

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